Quellenangaben
¹ Bundesagentur für Arbeit: Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen, Mai 2026. Branchendurchschnitt Pflege gesamt: 22% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind 55 Jahre oder älter. Der Standardwert im Rechner liegt bei 25%, da dieser den absehbaren demografischen Anstieg durch die Babyboomer-Kohorte bereits antizipiert: Bei einem Planungshorizont von drei bis zehn Jahren ist davon auszugehen, dass der Anteil der über 55-Jährigen bis 2028 weiter ansteigen wird. 25% ist damit eine konservative Planungsannahme, die die reale Belastung vieler Einrichtungen realistischer abbildet als der statistische Gegenwartswert.
² Jährliche Fluktuation ohne altersbedingte Renteneintritte: Der Standardwert von 8% ist eine konservative Annahme für die stationäre Altenpflege. Laut einer RWI-Studie liegt die Gesamtfluktuation im Krankenhaus-Pflegedienst bei 14 bis 17 Prozent. Da Rentenabgänge separat ausgewiesen werden, empfiehlt sich hier die bereinigte Fluktuation ohne Renteneintritte.
³ Tatsächliches Renteneintrittsalter in der Pflege: Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 67 Jahren. Der Standardwert von 61 Jahren berücksichtigt die überdurchschnittlich hohe Frühverrentungsrate in Pflegeberufen. Laut dem Pflegereport der Barmer Krankenkasse gehen von 1.000 Altenpflegefachkräften pro Jahr 3,9 Prozent in Frührente – 27 Prozent mehr als in anderen Berufsgruppen. 78 Prozent der Pflegekräfte geben an, bei anhaltend hoher Belastung den Beruf voraussichtlich nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter ausüben zu können. Hauptursachen sind Muskel-Skelett-Erkrankungen, Burnout und chronische Erschöpfung durch Schichtdienst und Zeitdruck (Barmer Pflegereport; Institut Arbeit und Technik, Westfälische Hochschule).
⁴ Pflegekräfte je Bewohner / Krankenhausbett: Der Standardwert von 0,65 Vollzeitäquivalenten je Bewohner basiert auf einer Modellrechnung auf Basis der Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI (PeBeM) und dem bundesweiten Pflegegradmix laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes 2023. Bei einem typischen Pflegegradmix (ca. 20% Pflegegrad 2, 34% Pflegegrad 3, 29% Pflegegrad 4, 15% Pflegegrad 5) ergibt sich über alle Qualifikationsstufen ein Personalbedarf von ca. 0,60 bis 0,68 VZÄ je Bewohner. Der Standardwert von 0,65 stellt den Mittelwert dieser Bandbreite dar. Für Krankenhäuser kann der Wert je nach Fachbereich und Schichtmodell abweichen.
⁵ Mehrkosten Zeitarbeit / Überstunden je offener Stelle: Der Standardwert von 3.500 € pro Monat bildet die durchschnittlichen Mehrkosten ab, die entstehen, wenn eine unbesetzte Pflegestelle durch Zeitarbeit oder Überstunden kompensiert wird. Zeitarbeitskräfte kosten Einrichtungen inklusive Agenturgebühren, Zulagen und Fahrtkosten typischerweise 1.500 bis 3.500 € mehr pro Monat als eine vergleichbare Festanstellung. Bei Überstunden des Bestandspersonals entstehen neben den Zuschlägen (25 bis 50%) zusätzliche indirekte Kosten durch erhöhte Krankenquoten und Burnout-Risiko. Der Standardwert ist eine konservative Schätzung; die tatsächlichen Mehrkosten können je nach Einrichtungstyp, Region und Anbieter höher ausfallen. Quellen: Medwing Gehaltsreport Pflege 2026; carerockets.com Zeitarbeit Pflege 2026.